Miteinander für Morgen
Tarifverhandlungen: Durchbruch geschafft!

In Baden Württemberg haben sich gestern die IG Metall und der Arbeitgeberverband auf einen Tarifabschluss geeinigt. Die IG Metall setzt damit eine kräftige Entgelterhöhung, kurze Vollzeit und zusätzliche freie Tage für Kindererziehung, Pflege und Schichtarbeiter durch.

5. Februar 20185. 2. 2018


Die Verhandlung für die bayerische Metall- und Elektro-Industrie zur Übernahme dieses Tarifabschlusses findet am 8. Februar 2018 in München statt. Jürgen Wechsler, Bezirksleiter der IG Metall in Bayern, sagt zum Tarifabschluss in der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg: „Die IG Metall hat heute einen Durchbruch für eine moderne Arbeitszeitkultur geschafft." Und weiter: „Hinzu kommt eine kräftige Entgelterhöhung um 4,3 Prozent, die angesichts der hervorragenden wirtschaftlichen Situation fair und angemessen ist. Dieses sehr gute Ergebnis haben sich die Beschäftigten durch ihre überwältigende Beteiligung an den Warnstreiks und ganztägigen Warnstreiks selbst erkämpft. Ohne diesen Druck hätten die Arbeitgeber nicht eingelenkt.“

Der Tarifabschluss im Detail:

Entgelt:

• Die Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen steigen im April 2018 um 4,3 Prozent

• Für Januar bis März 2018 gibt es 100 Euro Einmalzahlung, Azubis erhalten 70 Euro

• Der Festbetrag von 400 Euro wird spätestens im Juli 2019 fällig, Auszubildende erhalten 200 Euro. Ab 2020 wird der Festbetrag tabellenwirksam und fließt in das Volumen des tariflichen Zusatzgelds ein. Davon profitieren insbesondere untere Entgeltgruppen.

Verkürzte Vollzeit:

• Der Anspruch gilt ab 2019 für alle Vollzeit-Beschäftigten (mindestens 2 Jahre Betriebszugehörigkeit). Sie können ihre Arbeitszeit für mindestens 6 und maximal 24 Monate auf bis zu 28 Wochenstunden absenken. Eine Wiederholung ist möglich.

• Für den Ausgleich der wegfallenden Arbeitszeit wurden entsprechende Flexibilisierungsinstrumente vereinbart. Solange 10 Prozent der Beschäftigten in verkürzter Vollzeit sind, muss der Arbeitgeber keine weiteren Anträge genehmigen.

Tarifliches Zusatzgeld/tarifliche Freistellungstage:

• Das tarifliche Zusatzgeld von 27,5 Prozent eines Monatsentgelts bekommen alle Beschäftigten, es wird mit dem Festbetrag von 400 Euro erstmals im Juli 2019 ausbezahlt

• Beschäftigte mit Kindern bis 8 Jahren, zu pflegenden Angehörigen und in belastenden Arbeitszeitsystemen wie Schichtarbeit können sich erstmals für 2019 alternativ für 8 tarifliche Freistellungstage statt des Zusatzgelds entscheiden. 2 dieser 8 freien Tage finanziert der Arbeitgeber zusätzlich.

• Anspruchsberechtigte Schicht: Für Beschäftigte, die in drei oder mehr Schichten oder in Nachtschicht arbeiten, gilt eine Betriebszugehörigkeit von mindestens 5 Jahren, wovon 3 Schicht gearbeitet sein müssen. Für Wechselschicht-Beschäftigte gelten im ersten Jahr mindestens 15 Jahre Betriebszugehörigkeit und 10 Jahre Schichtbeschäftigung, ab 2020 sinken die Voraussetzungen auf 7 Jahre Betriebszugehörigkeit und 5 Jahre Schicht

• Anspruchsberechtigte Pflege/Kind: Der Anspruch besteht erstmalig nach mindestens 2-jähriger Betriebszugehörigkeit. Pro pflegebedürftigem Angehörigen (mindestens Pflegestufe 1) und/oder pro Kind (bis Vollendung des 8. Lebensjahres) kann die Freistellung höchstens für zwei Jahre in Anspruch genommen werden

• Der Anspruch, statt tariflichem Zusatzgeld freie Tage zu gewähren, kann durch freiwillige Betriebsvereinbarung auf den ganzen Betrieb, bestimmte Beschäftigtengruppen oder Abteilungen erweitert werden

Die Tarifvertragsparteien haben vereinbart, nach 24 Monaten über die Auswirkungen der vereinbarten Freistellungen zu beraten und gegebenenfalls über Anpassungen zu reden. Der Tarifvertrag läuft bis zum 31. März 2020.